Für die Erreichung der Klimaziele in der Schweiz soll der Anteil fossiler Energieträger im Energiemix des Landes reduziert werden und damit auch der Verbrauch von Erdgas. Für Industrieunternehmen bleiben Erdgas und zunehmend auch Wasserstoff weiterhin ein wichtiger Energieträger. Die einheitliche Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Gasnetz spielt daher auch in Zukunft eine wesentliche Rolle. Die Grundlage dafür und für die künftige Versorgungssicherheit soll mit einem einheitlichen Gasversorgungsgesetze (GasVG) geschaffen werden. Bisher regeln das Rohrleitungsgesetz von 1963 und eine Verbändevereinbarung von 2012 bestimmte Pflichten und nur wenige Gaskonsumenten können ihren Gaslieferanten frei wählen. Mit der Schaffung eines einheitlichen Gasversorgungsgesetzes will der Bundesrat einen belastbaren rechtlichen Rahmen und damit die Grundlage für eine geordnete Marktöffnung erstellen.
Der Gasmarkt im Wandel
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Unsere Lösungen für die Gasmarktöffnung
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